Mühtoi Metall - Markus Mayr

Handgeschmiedete  Unikate  aus  Tirol,  Schmiedekunst mit Herz und Bestand 

Kunsthandwerk · Metallgestaltung · Erinnerungsobjekte

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Mühtoi Metall

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen

Mühtoi Metall, Markus Mayr und dem Kunden in der jeweils gültigen Fassung.

2. Angebote und Leistungen

Alle Angebote sind freibleibend. Abbildungen, Maße oder Beschreibungen dienen der Veranschaulichung und können geringfügig variieren, da es sich um handgefertigte Unikate handelt.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro. Als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung per Überweisung, PayPal, bar bei Abholung oder über die im Shop angebotenen Zahlungsmethoden.

4. Lieferung und Versand

Die Lieferung erfolgt nach Absprache oder über einen Paketdienst/Spedition. Versandkosten werden dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt. Selbstabholung ist nach Vereinbarung möglich. Lieferzeiten können je nach Auftragslage variieren.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Mühtoi Metall.

6. Gewährleistung

Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Da es sich um handgefertigte Produkte handelt, können Abweichungen in Form, Farbe oder Oberfläche auftreten. Diese stellen keinen Mangel dar.

7. Widerrufsrecht

Da die Produkte individuell nach Kundenwunsch angefertigt werden, besteht gemäß § 18 FAGG kein Widerrufsrecht. Für nicht individualisierte Produkte gilt das gesetzliche 14-tägige Rücktrittsrecht.

8. Haftung

Für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Montage oder Witterungseinflüsse entstehen, wird keine Haftung übernommen.

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Auftrags verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

10. Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.

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